Co-host and Co-chair of the International Conference “International Investment Agreements and Sustainable Development”

The outcomes of the conference have been published as

SHIFTING PARADIGMS IN INTERNATIONAL INVESTMENT LAW

More Balanced, Less Isolated, Increasingly Diversified

Edited by Steffen Hindelang and Markus Krajewski, OUP 2016

International investment law is in transition. Whereas the prevailing mindset has always been the protection of the economic interests of individual investors, new developments in international investment law have brought about a paradigm shift. There is now more than ever before an interest in a more inclusive, transparent, and public regime.

Shifting Paradigms in International Investment Law addresses these changes against the background of the UNCTAD framework to reform investment treaties. The book analyses how the investment treaty regime has changed and how it ought to be changing to reconcile private property interests and the state's duty to regulate in the public interest. In doing so, the volume tracks attempts in international investment law to recalibrate itself towards a more balanced, less isolated, and increasingly diversified regime.

The individual chapters of this edited volume address the contents of investment agreements, the system of dispute settlement, the interrelation of investment agreements with other areas of public international law, constitutional questions, and new regional perspectives from South Africa, the Pacific Rim Region, Europe and Latin America. Together they provide an invaluable resource for scholars, practitioners, and policymakers.

Tagung „International investment agreements – balancing sustainable development and investment protection”

A conference report can be found in SchiedsVZ, 2014, 28  here.

Die „keynote address“, gehalten von Professor Giorgio Sacerdoti, Lehrstuhl für Völker- und Europarecht an der Universität Bocconi Mailand, kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden:

Keynote Prof. Sacerdoti

Das internationale Investitionsschutzrecht gehört seit gut zehn Jahren zu den dynamisch wachsenden Rechtsgebieten des Wirtschaftsvölkerrechts. Das Rechtsgebiet ist durch ein fundamentales Spannungsfeld geprägt, was man holzschnittartig derart zusammenfassen kann: Kapitalimportierende Staaten, häufig Entwicklungs- und Schwellenländer, unterwarfen bzw. unterwerfen sich diesen verbindlichen völkerrechtlichen Regeln für die Behandlung ausländischer Kapitalanlagen vornehmlich mit dem Ziel der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ihrer Volkswirtschaft. Auslandsinvestitionen sollten mittels eines gesteigerten Maßes an Rechtssicherheit gewonnen werden. Kapitalexportierende Staaten verfolgen das Ziel, ihre Unternehmen möglichst umfassend gegen politische Risiken im Gaststaat durch entsprechende völkerrechtliche Regeln abzusichern. Andere Belange treten dabei tendenziell in den Hintergrund.

Bis vor wenigen Jahren war die wissenschaftliche Befassung mit dem Rechtsgebiet der Regulierung ausländischer Investitionen zu einseitig auf den möglichst weitreichenden Schutz ausländischer Kapitalanlagen gerichtet. Dies führte nicht selten zu einer isolierten Betrachtung lediglich der Schutzinstrumente – im Wesentlichen sog. bilaterale Investitionsschutzabkommen (Bilateral Investment Treaties („BITs“)) – mit einer einseitigen Betonung der Belange des durch die Instrumente geschützten ausländischen Investors im Gaststaat.

In jüngerer Zeit wurde allerdings erkannt, dass die Anwendung internationaler Investitionsschutzabkommen durch die in diesen Abkommen zur Streitbeilegung berufenen Investor-Staat-Schiedsgerichte auch nachteilige Auswirkungen auf legitime staatliche Regulierungsanliegen haben kann. Entwicklungs- und Schwellenländer waren bei der Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung etwa mit Wasser, der Schaffung eines funktionierenden Gesundheitssystems oder der Verbesserung des Umweltschutzes durch alternative Politikansätze vor massive Herausforderungen gestellt: die mit einer Politikneuausrichtung einhergehenden staatlichen Umsetzungsmaßnahmen brachten auch negative Effekte auf bereits bestehende Auslandinvestitionen in den vorgenannten Sektoren mit sich und führten zu signifikanten Schadenersatzforderungen der ausländischen Investoren vor den Investor-Staat-Schiedsgerichten. Selbst Industrienationen wurde durch Milliarden-Euro-Schiedsklagen – wie etwa im Falle Deutschlands die Klage des schwedischen Unternehmens Vattenfall gegen den Atomausstieg – die Problematik des Ausgleichs von legitimen Regulierungsinteressen und Investorenschutz noch einmal plastisch vor Augen geführt.

Als Reaktion auf eine gefühlte oder tatsächlich mangelhafte Berücksichtigung von Gemeinwohlbelangen, die der nachhaltigen Entwicklung eines Staates dienen, artikulierte sich im (rechts-)politischen Raum Widerstand gegen Investitionsschutzabkommen in ihrer Gänze. Dies führte wiederum zu erwartbaren reflexartigen Abwehrreaktionen auf der „Gegenseite“. Ausgewogene Ansätze zur Betrachtung des Verhältnisses zwischen Investitionsschutz und den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung („sustainable development“) sind bislang noch nicht ausreichend entwickelt. Hier setzt die Tagung „International investment agreements – balancing sustainable development and investment protection” an: sie möchte ein Forum für die kritisch-reflektierte und ausgewogene Analyse des aufgezeigten Spannungsverhältnisses schaffen.

Konkreter Anlass der Tagung ist das von der United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD) im April 2012 vorgelegte Rahmenkonzept „Investment Policy Framework for Sustainable Development“ (IFSD), das bislang noch nicht wissenschaftlich analysiert und bewertet wurde. Die kritische Untersuchung und Diskussion dieses Konzepts stellt daher einen ersten Schwerpunkt der Tagung dar.

Co-host and Co-chair of the International Conference "International Investment Agreements and Sustainable Development"

 

Neben die allgemeine Erörterung des IFSD treten thematische Schwerpunkte, die die in dem IFSD aufgeworfenen Fragestellungen exemplarisch vertiefen. Auch hierfür konnten prominente Stimmen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Medien und Zivilgesellschaft – sowohl aus Deutschland als auch aus dem Ausland bereits gewonnen werden. Dabei werden einerseits materiell-rechtliche Aspekte, also das konkrete Zusammenspiel der Belange „Investorenschutz“ und „nachhaltige Entwicklung“ insbesondere in den in BITs enthaltenen sog. Schutzstandards „national treatment“ und „fair and equitable treatment“ beleuchtet (I. Session).

Andererseits werden prozedurale (II. Session) sowie institutionelle (III. Session) Fragen gestellt. Ein regionaler Ausblick auf neue Entwicklungen in ausgewählten Regionen (IV. Session), in denen aktuell innovative und viel diskutierte Alternativen zum überkommenen Konzept des Schutzes von Auslandsinvestitionen erprobt werden, vervollständigt die Erörterung des Themas. Südafrika und Südamerika sowie die Betrachtung der Rolle und der Ausrichtung der zukünftigen EU-Investitions(-schutz-)politik dienen hierbei als „case studies“.

Insgesamt zielt die Tagung darauf ab, eine rechtswissenschaftliche, jedoch an praktisch-politischen Vorschlägen ausgerichtete, Debatte darüber anzuregen, inwieweit bestehende oder künftig zu verhandelnde Investitionsschutzabkommen den Bedürfnissen einer nachhaltigen Entwicklung insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern gerecht werden. Ergänzt wird die rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung insbesondere durch Bezüge zu den Politikwissenschaften.